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October 7, 2026 Feed v2

Die neue Regel ist absolut empörend!

ist, ob die Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird. Wer regelmäßig größere Mengen an Flaschen sammelt, etwa als Nebentätigkeit, muss die Einnahmen in der Steuererklärung angeben. Ein einmaliger Besuch des Automaten nach einer Feier oder das spontane Sammeln von Flaschen bleibt jedoch steuerfrei.
Wichtig ist, dass auch Gelegenheits-Sammler ihre Einnahmen im Auge behalten sollten, insbesondere wenn sie regelmäßig Flaschen abgeben und damit systematisch Geld verdienen. In diesem Fall könnte die Grenze zwischen privatem Sammeln und gewerblichem Handel überschritten werden, was steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
5. Steuererklärung: Muss ich meine Einnahmen angeben?
Wenn Sie als Leergutsammler regelmäßig Einnahmen erzielen, sollten Sie auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben. Auch wenn es einen steuerfreien Betrag gibt, der sich durch die Erhöhung des Grundfreibetrags 2025 leicht anpasst, wird es notwendig, Ihre Einkünfte zu melden, sobald dieser Betrag überschritten wird.
Um Problemen mit dem Finanzamt vorzubeugen, ist es wichtig, alle Einnahmen und Ausgaben im

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